Quarantäne / Isolation
Liebe Eltern,
folgende Änderungen haben sich seit dem 17.01.2022 in der Schulen - Coronaverordnung ergeben:
Testpflicht
In der Schule wurde die Testfrequenz auf drei Testungen pro Woche festgelegt. Diese Regelung soll zunächst bis Mitte März bestehen bleiben.
Wie bereits angekündigt, gilt die Testpflicht außerdem ab sofort für alle Personen in Schulen, unabhängig von ihrem Status als Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.
Quarantäneregelung
->Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, besteht für andere Personen aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Schulen-CoronaVO und der seriellen Teststrategie keine Absonderungspflicht. Das gilt z. B. auch für Sitznachbarn der infizierten Person.->Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen obliegt es der infizierten Person oder bei jungen Schülerinnen und Schülern ihren Erziehungsberechtigten, die engen Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn) eigenverantwortlich zu informieren. In diesen Fällen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage gemäß Absonderungserlass des MSGJFS.
->>Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene müssen jedoch gar nicht in Quarantäne.
Das folgende Schaubild des Landes Schleswig - Holstein zeigt die Verfahrensweise bei Isolation/ Quarantäne.